Anteil der Grundwasser-Messstellen, an welchen pro Jahr mindestens eine Überschreitung des Anforderungswertes für Pflanzenschutzmittel (PSM) festgestellt wurde. Gemäss Gewässerschutzverordnung soll im Grundwasser eine Pflanzenschutzmittel-Konzentration von 0.1 µg/L nicht überschritten werden.

Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Zustand: Gut
Zustand: Mittelmässig
Entwicklung: Negativ
Entwicklung: Positiv
Kanton Basel-Stadt
Bewertung Zustand
Der Pestizideintrag ins Grundwasser erfolgt primär über die Landwirtschaft, welche in Basel-Stadt eine untergeordnete Rolle spielt. Die Betriebe in der Nähe des Grundwassergebietes Lange Erlen dürfen Pestizide nicht oder nur stark eingeschränkt einsetzen. Der Zustand wird als gut bewertet.

Grenzwert: 0,1 µg/L
Gut
Bewertung Entwicklung
Grundlage für die angestrebte Entwicklung
Gesetz oder Verordnung: Gewässerschutzverordnung
Kanton Basel-Landschaft
Bewertung Zustand
Rund 7% der Grundwässer gemessen in Brunnen und Quellen zeigen Pflanzenschutzmittelkonzentrationen über 0,1 µg/L. Der Zustand wird als Mittelmässig beurteilt. In der Tendenz zeigt sich eine Abnahme der Konzentrationen, jedoch bleiben einige Wirkstoffe sehr lange im Grundwasser vorhanden.

Grenzwert: 0,1 µg/L
Mittelmässig
Bewertung Entwicklung
Grundlage für die angestrebte Entwicklung
Gesetz oder Verordnung: Gewässerschutzverordnung

Erläuterungen

Pflanzenschutzmittel werden hauptsächlich in der Landwirtschaft, aber auch auf Sportplätzen, in Grünanlagen, Privatgärten oder entlang von Verkehrswegen eingesetzt und können von dort ins Grundwasser gelangen. Insbesondere langlebige und gut wasserlösliche Rückstände von Pflanzenschutzmitteln können die Grundwasser-Qualität beeinträchtigen. Der Anforderungswert von 0.1 µg/L gewährleistet, dass das Grundwasser nach einfacher Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden kann. Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserressource der Schweiz. Über 80% des Trinkwassers in der Schweiz wird aus Grundwasser gewonnen.

Die Konzentrationen im Grundwasser sind in der Regel tief. Am häufigsten wird heute nach wie vor das Pflanzenschutzmittel Atrazin und sein Abbauprodukt Desethylatrazin nachgewiesen, obschon Atrazin schon seit mehreren Jahren nicht mehr zugelassen ist. Dies zeigt, dass persistente Stoffe sehr lange in der Umwelt verbleiben können.

Der Kanton Basel-Stadt weist wenig Agrarflächen und kaum Wein-/Obstbaumkulturen auf. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist entsprechend gering, ebenso die Anzahl Grenzwertüberschreitungen.

Im Kanton Basel-Landschaft lassen sich jedes Jahr in rund zwei Dritteln der Messstellen Pflanzenschutzmittel nachweisen. Bis Mitte der 1990er-Jahre wurde der Anforderungswert regelmässig bei über der Hälfte der Messstellen überschritten. Anschliessend ging der Anteil Überschreitungen zurück. Seit 1999 liegt er zwischen 4 und 19%.

Methodik

Die Grundwasserqualität wird an verschiedenen Standorten in Brunnen und Quellen gemessen. Die Häufigkeit der Messungen pro Standort variiert dabei. Der Indikator zeigt den Anteil der berücksichtigten Messstellen, an denen der Anforderungswert eines Pflanzenschutzmittels im Grundwasser (0,1 µg/L) mindestens einmal pro Jahr überschritten wurde.

In Basel-Stadt werden pro Jahr 1-2 Messungen an 26 Messstellen vorgenommen.

In Basel-Landschaft werden wenige Messungen alle paar Jahre bis mehrere Messungen pro Jahr vorgenommen. Zur Berechnung des Indikators werden pro Jahr nur diejenigen Probenahmestellen berücksichtigt, bei welchen mindestens ein Messwert für ein PSM vorliegt und wo im selben Jahr auch Nitrat im Grundwasser festgestellt wurde.