Anteil der Waldfläche an der gesamten Kantonsfläche.





Gesetz oder Verordnung: Bundesgesetz über den Wald, Art. 3

Gesetz oder Verordnung: Bundesgesetz über den Wald, Art. 3
Prozent CSV XLS
Erläuterungen
Die Waldfläche ist gesetzlich geschützt und verändert sich deshalb nur wenig. Nimmt sie zu, bedeutet dies, dass sich der Wald ausdehnt, indem beispielsweise nicht mehr genutzte Weiden zuwachsen. Dadurch geht Kulturland verloren.
Methodik
Die Daten basieren auf der Arealstatistik. Der Wald gemäss Arealstatistik umfasst geschlossene und aufgelöste Waldflächen, jedoch nicht Gebüschwald und Gehölze.
Die Arealstatistik erhebt im Turnus von zwölf bzw. neun Jahren Informationen zur Bodennutzung und -bedeckung der Schweiz auf der Grundlage von Luftbildern des Bundesamtes für Landestopografie (Punktstichprobenerhebung im Abstand von 100 x 100m; im Kanton Basel-Stadt 3'698 Punkte, im Kanton Basel-Landschaft 51'774 Punkte).
Weitere Informationen
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