Halone (vollständig halogenierte bromhaltige Fluorkohlenwasserstoffe) tragen zur Zerstörung der Ozonschicht bei, welche die Erde vor der gefährlichen ultravioletten Strahlung abschirmt. Die Menge der als Löschmittel verwendeten Halone ist ein Indikator für die potenzielle Belastung der Luft mit solchen Stoffen.




Gemäss Anhang 2.11 Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung soll ein totales Fade-out bis 2024 erreicht werden. Dieser Zielwert ist noch nicht erreicht. | ![]() |
Gesetz oder Verordnung: Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Letzte Stilllegung einer Anlage im 2018 (106 kg). Die gemeldeten Mengen sind mit ca. 600 kg verhältnismässig klein. Im 2022 gab es keine Abmeldungen von Halonanlagen. Gemäss Anhang 2.11 Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung soll ein totales Fade-out bis 2024 erreicht werden. Dieser Zielwert ist noch nicht erreicht. | ![]() |
Gesetz oder Verordnung: Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)
Kilogramm CSV XLS
Erläuterungen
Die Installation von Löschanlagen mit ozonschichtabbauenden Stoffen ist seit etwa zwei Jahrzehnten verboten. Bestehende Anlagen können weiterbetrieben, jedoch nicht mehr nachgefüllt werden. Deshalb ist in Zukunft mit einer Reduktion der Halonmenge zu rechnen.
Methodik
Total der Menge der in allen gemeldeten Löschanlagen in den Kantonen eingesetzten ozonabbauenden Löschmittel (Halone). Die Angaben stammen aus dem Halonkataster der envico AG, welche im Auftrag des BAFU die Meldungen der Betreiber von halonhaltigen Löschanlagen verwaltet. Die Inhaber von Anlagen sind einer gesetzlichen Meldepflicht unterstellt.