Der Indikator zeigt die Summe der aus den kantonalen Energieverbräuchen resultierenden CO2-Emissionen in die Atmosphäre.
Der Zielwert beträgt gemäss der Abstimmung vom 27.11.2022 «Netto-Null»-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2037. |
Gesetz oder Verordnung: Energiegesetz des Kantons Basel-Stadt; Energieverordnung des Kantons Basel-Stadt
Die Treibhausgas-Emissionen wurden gegenüber 1990 um 10% gesenkt. Das Ziel, die Emissionen bis 2020 um mindestens 20% gegenüber 1990 zu senken, ist noch nicht erreicht. |
Gesetz oder Verordnung: CO2-Gesetz
Der Bundesrat hat am 28. August 2019 entschieden, dass ab dem Jahr 2050 die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen soll (Netto-Null-Ziel bis 2050).
Tonnen; Tonnen pro Einwohner (rechte Skala) CSV XLS
Erläuterungen
CO2 ist das bedeutendste Treibhausgas überhaupt. Es entsteht vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern. Dies sind hauptsächlich Heizöl und Erdgas (Brennstoffe) beziehungsweise Benzin und Diesel (Treibstoffe).
Mit der Abstimmung über die Klimagerechtigkeitsinitiative vom 27.11.2022 hat sich die Stimmbevölkerung im Kanton Basel-Stadt für ein Netto-Null Ziel bis 2037 ausgesprochen. Dementsprechend soll der Kanton Basel-Stadt bis 2037 nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können.
Methodik
Die CO2-Emissionen werden ausgehend vom Bruttoenergieverbrauch gemäss den kantonalen Energiestatistiken ermittelt. Zur Berechnung der Emissionen wird pro Energieträger der jährliche Bruttoenergieverbrauch mit dem entsprechenden CO2-Emissionsfaktor (gemäss Schweizerischem Treibhausgasinventar) multipliziert.
Es sind zur Hauptsache CO2-Emissionen berücksichtigt, welche bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern (Brenn- und Treibstoffe) entstehen. Die Emissionen aus der energetischen Nutzung von Holz werden nicht ausgewiesen, da Holz als CO2-neutral gilt. Die Verbrennung von biogenem Material wird ebenso als CO2-neutral betrachtet, weshalb nur 50% des in der Kehrichtverwertungsanlage verbrannten Abfalls berücksichtigt wird. Auch der Klärschlamm wird als biogen taxiert; demzufolge bleiben die entsprechenden CO2-Emissionen ebenfalls unberücksichtigt.