Durchschnittliche CO2-Emissionen der innerhalb eines Jahres neu immatrikulierten und in Verkehr gesetzten Personenwagen im jeweiligen Kanton.




Das für 2015 gesetzte Ziel von 130 g CO2/km im NEFZ-Verfahren wurde bereits deutlich verfehlt. Aber auch der Zielwert von 95 g CO2/km bis 2020 im NEFZ-Verfahren (entspricht 118 g CO2/km im WLTP-Verfahren) wird weiterhin verfehlt. | ![]() |
Gesetz oder Verordnung: CO2-Verordnung, Kapitel 3: CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge
Das für 2015 gesetzte Ziel von 130 g CO2/km im NEFZ-Verfahren wurde bereits deutlich verfehlt. Aber auch der Zielwert von 95 g CO2/km bis 2020 im NEFZ-Verfahren (entspricht 118 g CO2/km im WLTP-Verfahren) wird weiterhin verfehlt. | ![]() |
Gesetz oder Verordnung: CO2-Verordnung, Kapitel 3: CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge
Gramm pro Kilometer CSV XLS
Erläuterungen
Durch den Einsatz effizienterer Fahrzeuge besteht ein grosses Potenzial zur Verminderung der CO2-Emissionen aus dem Strassenverkehr. Der Indikator zeigt, wie sich die durchschnittlichen CO2-Emissionen pro Kilometer bei neuen Personenwagen entwickeln. Der gemäss NEFZ-Verfahren (NEFZ: Neuer Europäischer Fahrzyklus) geltende Zielwert von 95 g CO2/km bis Ende 2020 wurde jedoch in beiden Kantonen deutlich verfehlt. Bis Ende 2015 galt der Zielwert von 130 g CO2/km.
Methodik
Die CO2-Emissionen basieren auf den Werten, die in der jeweiligen Typenbescheinigung neu zugelassener Motorfahrzeuge aufgeführt sind. Der Jahreswert bildet sich aus dem Mittelwert der Emissionen aller innerhalb eines Jahres bei der Motorfahrzeugkontrolle neu immatrikulierten und in Verkehr gesetzten Motorfahrzeuge. Für die Berechnung des Mittelwertes werden nur Motorfahrzeuge berücksichtigt, welche in den Geltungsbereich der CO2-Verordnung fallen (siehe weiterführende Informationen).