Anzahl Schadenfälle und Summe der jährlich durch die Gebäudeversicherungen entrichteten Schadenzahlungen für durch Elementarschäden (Hochwasser/Überschwemmung, Erdrutsche, Hagel und Stürme) entstandene Gebäudeschäden.

Im Kanton Basel-Landschaft sind zusätzlich Schadendaten durch Steinschläge enthalten, welche gemeinsam mit Erdrutschen in einer Kategorie erfasst werden.

Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Zustand: Nicht bewertbar
Zustand: Nicht bewertbar
Entwicklung: Nicht bewertbar
Entwicklung: Nicht bewertbar
Kanton Basel-Stadt
Bewertung Zustand
Der Indikator zeigt ausschliesslich, ob der Kanton in den letzten Jahren von den genannten Naturereignissen betroffen war und das jeweilige Schadenausmass. Daraus kann nicht auf einen (Umwelt-)Zustand oder dessen Entwicklung geschlossen werden. Zum einen unterliegt der Indikator starken ereignisbedingten Schwankungen (Eintritt, Intensität, Ort eines Ereignisses), zum anderen beeinflusst die Bau- und Werteentwicklung (Siedlungsentwicklung, Gebäudestruktur, Schadenanfälligkeit) den Indikator ebenfalls. Der Indikator eignet sich nicht für eine Bewertung.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Nicht bewertbar
Nicht bewertbar
Kanton Basel-Landschaft
Bewertung Zustand
Der Indikator zeigt ausschliesslich, ob der Kanton in den letzten Jahren von den genannten Naturereignissen betroffen war und das jeweilige Schadenausmass. Daraus kann nicht auf einen (Umwelt-)Zustand oder dessen Entwicklung geschlossen werden. Zum einen unterliegt der Indikator starken ereignisbedingten Schwankungen (Eintritt, Intensität, Ort eines Ereignisses), zum anderen beeinflusst die Bau- und Werteentwicklung (Siedlungsentwicklung, Gebäudestruktur, Schadenanfälligkeit) den Indikator ebenfalls. Der Indikator eignet sich nicht für eine Bewertung.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Nicht bewertbar
Nicht bewertbar

Erläuterungen

Durch Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsche, Hagel oder Stürme können Schäden an Gebäuden entstehen. Die kantonalen Gebäudeversicherungen entrichten im Schadenfall entsprechende Entschädigungszahlungen an die Betroffenen.

Methodik

Sämtliche Gebäude im Kantonsgebiet sind gemäss Gesetz bei der jeweiligen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern. Die Schadensummen sind nicht teuerungsbereinigt und sind, wie die Anzahl der Schäden, auch in Relation zur Entwicklung des Gebäudebestandes zu betrachten. Vorjahresdaten können rückwirkend angepasst werden, da Instandstellungsarbeiten sowie Abschlüsse von Schadenfällen mehrere Jahre dauern können.