Die durchschnittliche Wohnfläche pro Bewohner erlaubt Aussagen über die Wohnraumverhältnisse, nicht aber über die Verteilung des Wohnraums oder über die Wohnraumqualität.

Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Zustand: Nicht bewertbar
Zustand: Nicht bewertbar
Entwicklung: Nicht bewertbar
Entwicklung: Nicht bewertbar
Kanton Basel-Stadt
Bewertung Zustand
Die Wohnfläche pro Person lässt keinen direkten Rückschluss auf die Umweltbelastung zu. Deshalb wird auf eine Bewertung des Zustands des Indikators verzichtet.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Nicht bewertbar
Nicht bewertbar
Die Wohnfläche pro Person lässt keinen direkten Rückschluss auf die Umweltbelastung zu. Deshalb wird auf eine Bewertung der Entwicklung des Indikators verzichtet.
Kanton Basel-Landschaft
Bewertung Zustand
Die Wohnfläche pro Person lässt keinen direkten Rückschluss auf die Umweltbelastung zu. Deshalb wird auf eine Bewertung des Zustands des Indikators verzichtet.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Nicht bewertbar
Nicht bewertbar
Die Wohnfläche pro Person lässt keinen direkten Rückschluss auf die Umweltbelastung zu. Deshalb wird auf eine Bewertung der Entwicklung des Indikators verzichtet.

Erläuterungen

Der Bedarf an Wohnfläche ist immer auch mit dem Verbrauch von natürlichen Ressourcen verbunden. Je mehr Wohnfläche pro Person genutzt wird, desto höher ist tendenziell auch der Verbrauch von Boden und Energie. Der effektive Ressourcenbedarf ist von weiteren Faktoren wie z. B. dem Alter bzw. Renovationsbedarf des Gebäudebestandes oder der Bebauungsdichte abhängig. Diese werden durch den Indikator nicht abgebildet.

Methodik

Die Berechnung dieses Indikators basiert auf dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie dem amtlichen Personenregistern. Zur Berechnung der durchschnittlichen Wohnfläche pro Bewohner wird die Gesamtfläche der bewohnten Wohnungen durch die Summe der zugeordneten Bewohner dividiert.
Als Wohnungsfläche gelten sämtliche bewohnbaren Flächen einer Wohnung, also die Summe der Flächen sämtlicher Zimmer, Küchen, Kochnischen, Badezimmer, Toilettenräume, Abstellräume, Gänge, Veranden etc. einer Wohnung (ohne Terrassen oder offene Balkone).
Für die Berechnung werden sämtliche einer Wohnung zugeordneten Bewohner berücksichtigt, unabhängig von ihrem Meldeverhältnis (Niedergelassene und Aufenthalter). Personen mit mehreren Wohnsitzen werden entsprechend mehrmals gezählt. Für detaillierte Angaben zur Methodik siehe weiterführende Informationen.