Fläche der Bauzone in Hektaren. Es werden sämtliche überbauten wie auch nicht überbauten Bauzonen ausgewiesen.

Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Zustand: Nicht bewertbar
Zustand: Nicht bewertbar
Entwicklung: Wird erst ab 3 Datenpunkten bewertet
Entwicklung: Positiv
Kanton Basel-Stadt
Bewertung Zustand
Die Fläche der Bauzone in Hektaren ist historisch gewachsen. Aus diesem Grund wird auf eine Bewertung des Zustands verzichtet.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Grundlage für die angestrebte Entwicklung
Themenspez. Strategie oder Aktionsplan (offiziell beschlossen): Kantonaler Richtplan: S1.1 Entwicklung des Siedlungsgebiets
Um den Bebauungsdruck auf das Kulturland und die Landschaft zu verringern, ist es erstrebenswert, dass die Fläche der Bauzone nicht weiter zunimmt.
Kanton Basel-Landschaft
Bewertung Zustand
Die Fläche der Bauzone in Hektaren ist historisch gewachsen. Aus diesem Grund wird auf eine Bewertung des Zustands verzichtet.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Grundlage für die angestrebte Entwicklung
Themenspez. Strategie oder Aktionsplan (offiziell beschlossen): Kantonaler Richtplan: S1.1 Siedlungsgebiet
Um den Bebauungsdruck auf das Kulturland und die Landschaft zu verringern, ist es erstrebenswert, dass die Fläche der Bauzone nicht weiter zunimmt.

Erläuterungen

Gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung entspricht der Umfang der Bauzonen eines Kantons dem vorraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre. Je nach der aktuellen Nutzungsdichte des Kantons sind nach dem revidierten Raumplanungsgesetzes von 2014 Neueinzonungen zumeist zulasten von Kulturland nur für Kantone mit einer hohen Nutzungsdichte möglich. Durch die Mobilisierung innerer Reserven im bebauten wie unbebauten Gebiet kann auch eine ansteigende Bevölkerungszahl in der bestehenden Bauzone untergebracht werden. Eine konstant bleibende Bauzonenfläche zeigt, ähnlich wie die Siedlungsfläche, dass das umliegende Kulturland vor Bebauung geschützt bleibt.

Methodik

Fläche der Bauzonen gemäss dem minimalen Geodatenmodell Bauzonen (Hauptnutzung 11 - 19, ohne Strassenareale).