Anzahl gemeldeter Tätigkeiten, bei welchen mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen im geschlossenen System umgegangen wird, die bei inkorrekter Handhabung das Potenzial haben, Mensch und Umwelt zu gefährden. Die betroffenen Betriebe sind verpflichtet, entsprechend dem Risiko Sicherheitsmassnahmen zu treffen.

Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Zustand: Nicht bewertbar
Zustand: Nicht bewertbar
Entwicklung: Nicht bewertbar
Entwicklung: Nicht bewertbar
Kanton Basel-Stadt
Bewertung Zustand
Da eine Zu- oder Abnahme von ESV-Tätigkeiten im Normalbetrieb keinen direkten Einfluss auf die Umwelt hat, kann keine Bewertung des Zustands erfolgen.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Nicht bewertbar
Nicht bewertbar
Grundlage für die angestrebte Entwicklung
Gesetz oder Verordnung: Einschliessungsverordnung, Bund
Es gibt keine Zielvorgabe für die Anzahl von ESV-Tätigkeiten.
Kanton Basel-Landschaft
Bewertung Zustand
Da eine Zu- oder Abnahme von ESV-Tätigkeiten im Normalbetrieb keinen direkten Einfluss auf die Umwelt hat, kann keine Bewertung des Zustands erfolgen.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Nicht bewertbar
Nicht bewertbar
Es gibt keine Zielvorgabe für die Anzahl von ESV-Tätigkeiten.

Erläuterungen

Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen sind gemäss Einschliessungsverordnung melde- beziehungsweise bewilligungspflichtig. Die Eingaben an die Behörden werden durch die Koordinationsstelle Biotechnologie des Bundes zentral verwaltet. Die Tätigkeiten werden anhand einer Risikobeurteilung in vier Klassen eingeteilt:

Klasse 1: Kein oder vernachlässigbar kleines Risiko
Klasse 2: Geringes Risiko
Klasse 3: Mässiges Risiko
Klasse 4: Hohes Risiko

Der vorübergehende Rückgang der Meldungen im Jahr 2013 ist auf die Einführung der Globalmeldung für Klasse-1-Tätigkeiten (Revision ESV 2012) zurückzuführen.

Methodik

Anzahl der aktiven Meldungen bzw. Bewilligungen.

Im Kanton Basel-Stadt existieren bisher nur Betriebe der Klassen 1 bis 3. Eine Aufschlüsselung nach Risikoklasse ist erst seit 2010 verlässlich möglich.

Im Kanton Basel-Landschaft existieren bisher nur Betriebe der Klassen 1 bis 3. Eine Aufschlüsselung nach Risikoklasse ist erst seit 2011 verlässlich möglich.