Betriebe, in denen Tätigkeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen der Klasse 3 oder 4 (mässiges oder hohes Risiko) nach Einschliessungsverordnung (ESV, Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen) durchgeführt werden, müssen dafür Hochsicherheitsbiologielaboratorien der Stufe 3 oder 4 betreiben.

Basel-Stadt
Basel-Landschaft
Zustand: Nicht bewertbar
Zustand: Nicht bewertbar
Entwicklung: Nicht bewertbar
Entwicklung: Nicht bewertbar
Kanton Basel-Stadt
Bewertung Zustand
Da eine Zu- oder Abnahme von Hochsicherheitslaboratorien im Normalbetrieb keinen direkten Einfluss auf die Umwelt hat, kann keine Bewertung des Zustands erfolgen.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Nicht bewertbar
Nicht bewertbar
Grundlage für die angestrebte Entwicklung
Fachlich begründete Einschätzung:
Es gibt keine Zielvorgabe für die Anzahl von Hochsicherheitslaboratorien.
Kanton Basel-Landschaft
Bewertung Zustand
Da eine Zu- oder Abnahme von Hochsicherheitslaboratorien im Normalbetrieb keinen direkten Einfluss auf die Umwelt hat, kann keine Bewertung des Zustands erfolgen.
Nicht bewertbar
Bewertung Entwicklung
Nicht bewertbar
Nicht bewertbar
Es gibt keine Zielvorgabe für die Anzahl von Hochsicherheitslaboratorien.

Erläuterungen

Betriebe mit Einrichtungen der Sicherheitstufe 3 und 4 fallen unter die Störfallverordnung (StFV, Verordnung über den Schutz vor Störfällen).

Methodik

Die Anzahl Hochsicherheitslaboratorien entspricht der Anzahl Laboratorien der Sicherheitsstufe 3 in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft.