Anzahl Stunden-Mittelwerte pro Jahr, welche über dem in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) gesetzlich festgelegten Grenzwert von 120 μg/m3 liegen, unterschieden nach Art der Lage der Messstationen.



überschritten werden gemäss LRV)
Gesetz oder Verordnung: Luftreinhalte-Verordnung (LRV), Anhang 7
Anzahl Grenzwertüberschreitungen CSV XLS
Erläuterungen
Die Luftbelastung durch Ozon hat seit 1991 zwar abgenommen, ist im Sommer grossräumig aber nach wie vor zu hoch. Ozon wird unter Einwirkung des Sonnenlichts aus den so genannten Vorläufersubstanzen, nämlich den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC, auch flüchtige Kohlenwasserstoffe genannt) und dem Stickstoffdioxid (NO2), gebildet. Je mehr VOC und NO2 in der Luft sind und je stärker die Sonne scheint, umso mehr Ozon wird gebildet. Ozon ist ein aggressives Reizgas und kann die Atemwege angreifen. Die Folge sind Gewebeschäden, starke Reizwirkungen und Entzündungen im Lungenbereich.
Methodik
Die Anzahl Grenzwertüberschreitungen basiert auf den Stunden-Mittelwerten verschiedener Messstationen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Ländliche Höhenlagen (Chrischona, Brunnersberg, Chaumont (NABEL)), Agglomeration (Binningen (NABEL), Dornach (SO)), Stadt Basel (Basel St.Johanns-Platz). Pro Kategorie wird der Mittelwert über die Anzahl Überschreitungen der einzelnen Stationen gebildet. Für Details zu den Stationen siehe Link "Luftqualität in der Nordwestschweiz" unter weiterführende Informationen.
Weitere Informationen
Zustandsberichte mit diesem Indikator
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