Anzahl Stunden-Mittelwerte pro Jahr, welche über dem in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) gesetzlich festgelegten Grenzwert von 120 μg/m3 liegen, unterschieden nach Art der Lage der Messstationen.


Die Luftbelastung durch Ozon ist im Sommer grossräumig nach wie vor zu hoch. Grenzwert: 1h-Mittelwert (120 µg/m³); darf höchstens einmal pro Jahr überschritten werden gemäss LRV) | ![]() |
Gesetz oder Verordnung: Luftreinhalte-Verordnung (LRV), Anhang 7
Anzahl Grenzwertüberschreitungen CSV XLS
Erläuterungen
Die Luftbelastung durch Ozon hat seit 1991 zwar abgenommen, ist im Sommer grossräumig aber nach wie vor zu hoch. Ozon ist eines der stärksten Oxidationsmittel und Reizgase überhaupt. Das Gas greift menschliche, tierische und pflanzliche Gewebe sowie Materialien an. Beim Menschen wirkt sich das vor allem auf die Atemwege und das Lungengewebe aus. Hohe Ozonkonzentrationen verursachen im Sommer sichtbare Schäden an Blättern und Nadeln. Länger andauernde erhöhte Ozonbelastungen wirken sich negativ auf das Wachstum aus; in der Landwirtschaft führt das zu Ernteeinbussen. Schaden nehmen nicht nur Pflanzen: Auch Gebäude, Kulturdenkmäler oder Materialien werden durch saure Luftschadstoffe und Photooxidantien angegriffen, ausgebleicht und zerstört. Bodennahes Ozon ist ein Sekundärschadstoff und entsteht unter Einwirkung von Sonnenlicht aus Stickoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen.
Methodik
Die Anzahl Grenzwertüberschreitungen basiert auf den Stunden-Mittelwerten verschiedener Messstationen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft: Ländliche Höhenlagen (Chrischona, Brunnersberg, Chaumont (NABEL)), Agglomeration (Binningen (NABEL), Dornach (SO)), Stadt Basel (Basel St.Johanns-Platz). Pro Kategorie wird der Mittelwert über die Anzahl Überschreitungen der einzelnen Stationen gebildet. Für Details zu den Stationen siehe Link "Luftqualität in der Nordwestschweiz" unter weiterführende Informationen.